Sichtbeton
Fachplanung, Ausschreibung, Qualitätssicherung, Begutachtung, Instandsetzung (denkmalgeschützter) Sichtbetonfassaden
Neubau: Fachplanung, Ausschreibung, Qualitätssicherung, Begutachtung
Die gelungene Ausführung von Sichtbetonbauwerken und -bauteilen erfordert bereits in der Planungs- und Ausschreibungsphase sowie bei der späteren Ausführung besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der gewünschten Qualität. Unsere gutachterliche Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung von Architekten und Bauherrn bei Planung, Ausschreibung und Ausführung von Sichtbetonbauwerken und –bauteilen. Darüber hinaus unterstützen wir die ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung der planerischen Vorgaben. Bei Unstimmigkeiten bzgl. der erreichten Ausführungsqualität im Kontext mit dem Leistungssoll erstellen wir Gutachten und unterstützen bei der Planung, Ausführung und Bewertung sichtbetonkosmetischer Maßnahmen.
Unser Leistungsspektrum umfasst im Einzelnen:
Für Bauherren und Architekten:
- Die Definition der Gestaltungswünsche, das Aufzeigen der technischen Machbarkeit spezieller Detaillösungen sowie bei Bedarf die Kompromissfindung bei der Umsetzung
- Die Beratung bei der Planung der sichtbetonspezifischen Detaillösungen
- Die fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses, insbesondere die Erstellung der technischen Vorbemerkungen für die Sichtbetonarbeiten
- Die gutachterliche Begleitung bei der Ausführung von Sichtbetonbauteilen bzw. –bauwerken
- Die gutachterliche Beratung bei der Planung eines langfristigen Schutzes der Sichtbetonoberflächen vor Einflüssen aus Mensch und Natur (Stichwort: “unsichtbare” Oberflächenschutzsysteme)
- Die gutachterliche Bewertung der Ausführungsqualität im Hinblick auf das vertraglich vereinbarte Leistungssoll.
Für ausführende Unternehmen:
- Die Prüfung der sichtbetonrelevanten Inhalte des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf die technische Machbarkeit und die projektspezifische Ausführbarkeit der Gestaltungswünsche des Bauherrn
- Die gutachterliche Unterstützung bei allen Ausführungsphasen von der Arbeitsvorbereitung über die Ausführung bis hin zur Abnahme
- Die gutachterliche Bewertung der Ausführungsqualität im Hinblick auf das vertraglich vereinbarte Leistungssoll
- Die Planung sowie die gutachterliche Begleitung sichtbetonkosmetischer Maßnahmen.
Bestand: Instandsetzung (denkmalgeschützter) Sichtbetonfassaden
Insbesondere die Instandsetzung von Sichtbetonfassaden aus den 1960er und 1970er Jahren rückt immer mehr in den Fokus aktueller Planungs- und Bauaufgaben. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Instandsetzung der Sichtbetonbauteile zum Schutz vor carbonatisierungsinduzierter Bewehrungskorrosion.
Mit Einführung der Technischen Regel Instandhaltung (TR IH) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DIBt) ist es nun erstmals möglich, für Sichtbetonfassaden im Bestand sowohl eine technisch als auch eine optisch vollwertige Instandsetzungsmaßnahme zu planen und auszuführen.
Die Planung einer derartigen Instandsetzung ist äußerst komplex, stellt einen deutlich höheren Grad an Planungsverantwortung dar und erfordert eine fundiertere Fachkenntnis des Planers, als dies bei der Planung einer Instandsetzung mit den “üblichen” Oberflächenschutzsystemen der Fall ist. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Planung und gutachterlichen Begleitung von Tiefenhydrophobierungsmaßnahmen – u.a. bei zahlreichen öffentlichen Pilotprojekten – unterstützen wir Sie im gesamten Prozess von der Zustandserfassung bis hin zur fertigen Ausführung.
Unser Leistungsspektrum umfasst im Einzelnen:
- Die für die Instandsetzungsplanung notwendige Ist-Zustandsermittlung
- Die Unterstützung in sämtlichen Planungsphasen – vom ersten Konzept bis zur Vergabe und Bauüberwachung
- Die Sonderfachplanung der Hydrophobierungsmaßnahme inkl.
- Anlegen von Musterflächen mit unterschiedlichen Tiefenhydrophobierungssystemen
- Gutachterliche Begleitung der Untersuchungen zum tiefenabhängigen Wirkstoffgehalt sowie zur wirksamen Eindringtiefe des Hydrophobierungsmittels
- Definition der relevanten Details für die Hydrophobierungsmaßnahme (Produkt, Applikationsmenge, 1-/2-maliger Auftrag) für die Ausschreibung/Bauausführung
- Festlegung der Qualitätssicherung im Rahmen der Bauüberwachung
- Festlegung der Kontrollmessungen (z.B. geeignetes Monitoring-System, Intervall der Kontrollmessungen)
- Die Planung, Ausschreibung und Baubegleitung einer betonkosmetischen Maßnahme zur vollständigen und dauerhaften Wiederherstellung des optischen Erscheinungsbildes im Bereich instandgesetzter Kleinschadstellen
- Ggf. die Kommunikation und Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
Anmerkung:
Im DBV/VDZ Merkblatt „Sichtbeton“, Fassung Juni 2015, welches den Stand der Technik bei der Sichtbetonbauweise zusammenfassend darstellt und i.d.R. in Deutschland für die Herstellung von Sichtbetonbauteilen als Planungs- und Vertragsgrundlage herangezogen wird, wird eine „betontechnische Betreuung durch Sonderfachleute (…) ab Sichtbetonklasse SB 3“ (= Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen) „bei Planung, Ausschreibung und Ausführung empfohlen“.