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Bauaufsichtliche Zulassungen

Gutachterliche Begleitung und Unterstützung bei bauaufsichtlichen Zulassungen

Innovation bedeutet, neue Wege zu gehen und Lösungen anzubieten, die nicht immer durch die gängigen Regelwerke abgedeckt sind. In diesem Fall ist für die jeweilige Konstruktion, das Bauteil oder den Baustoff beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder bei der zuständigen Obersten Baubehörde (OBB) des Landes eine Allgemeine bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ) oder eine Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) zu erwirken. Unsere gutachterliche Tätigkeit im Tätigkeitsfeld „Allgemeine bauaufsichtlich Zulassungen (AbZ) und Zustimmungen im Einzelfall ZiE“ umfasst insbesondere

  • Beratung unseres Auftraggebers zum allgemeinen Vorgehen
  • Entwurf eines Konzeptes bzw. eines Versuchsprogramms zur Vorlage beim DIBt oder bei der zuständigen OBB
  • die gutachterliche Begleitung der evtl. notwendigen Untersuchungen
  •  die Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage beim DIBt oder der zuständigen OBB
  • Beantragung einer ZiE für den Auftraggeber
  • das Führen aller notwendigen Gespräche mit dem DIBt oder der zuständigen OBB (z.B. Präsentation der Ergebnisse etc.) zur Erwirkung der AbZ oder ZiE.

 

* Titelbild: Bei Zulassungen von Betonstählen: Dauerschwingversuche mit dem Hochfrequenzpulsator. Standort und Durchführung der Versuche am cbm- Centrum Baustoffe und Materialprüfung der TU München.

Kontakt: Dr.-Ing. Angelika Schießl-Pecka