Bauaufsichtliche Zulassungen

Gutachterliche Begleitung und Unterstützung bei bauaufsichtlichen Zulassungen

Innovation bedeutet, neue Wege zu gehen und Lösungen anzubieten, die nicht immer durch die gängigen Regelwerke abgedeckt sind. In diesem Fall ist für die jeweilige Konstruktion, das Bauteil oder den Baustoff (im Wesentlichen Beton, Stahl, Befestigungstechnik) beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder bei der zuständigen Obersten Baubehörde des Landes eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG) oder eine Zustimmung im Einzelfall/vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (ZiE/vBG) zu erwirken. Unsere gutachterlichen Tätigkeiten umfassen insbesondere

  • Beratung unseres Auftraggebers zum allgemeinen Vorgehen
  • Entwurf eines Konzeptes bzw. eines Versuchsprogramms zur Vorlage beim DIBt oder bei der zuständigen Obersten Baubehörde
  • die gutachterliche Begleitung der evtl. notwendigen Untersuchungen
  •  die Erstellung eines Gutachtens zur Vorlage beim DIBt oder der zuständigen Obersten Baubehörde
  • Beantragung einer ZiE/vBG bei der zuständigen Obersten Baubehörde
  • das Führen aller notwendigen Gespräche mit dem DIBt oder der zuständigen Obersten Baubehörde (z.B. Präsentation der Ergebnisse etc.) zur Erwirkung der abZ/aBG oder ZiE/vBG

* Titelbild: Bei Zulassungen von Betonstählen: Dauerschwingversuche mit dem Hochfrequenzpulsator. Standort und Durchführung der Versuche am cbm- Centrum Baustoffe und Materialprüfung der TU München.

Veröffentlichungen

Weger D.; Stengel T.; Gehlen C.; Maciejewski Y.; Meyer-Brötz F.:
Approval for the Construction of the First 3D Printed Detached House in Germany—Significance of Large Scale Element Testing
Artikel, Standards Development for Cement and Concrete for Use in Additive Construction, 2021, DOI: 10.1520/STP163620200119