Estriche

Spezialestriche, hochbelastete Estriche, Sichtestriche

Normale Estriche sind über die Normenreihe DIN 18560 geregelt. Bei lotrechten Nutzlasten von > 5,0 kN/m² und Einzellasten > 4 kN nach DIN EN 1991-1-1 und/oder dynamischen Lasten sind die Estrichdicken jedoch planerisch festzulegen. Höhere Lasten müssen häufig in Museen, Institutsbauten, Schulen und Lehrwerkstätten sowie Theaterbauten aufgenommen werden. Die Lasten sind dann unter Ansatz der möglichen Estrichhöhe, der Estrichfestigkeit, der mechanischen Kennwerte der Unterbauten (Trittschalldämmung, Wärmedämmung etc.), der statischen und dynamischen Lasten und der tatsächlichen Aufstellorte und Fahrwege statischer und verfahrbarer Lasten rechnerisch nachzuweisen. Zum Einsatz kommen speziell zusammengesetzte hochfeste, in der Regel tenäre Estriche mit geringem Schwindverhalte, deren Festigkeitseigenschaften häufig vorab im Labor geprüft werden. Sichtestriche in Museumsbauten, Theatern und Foyerbereichen in öffentlichen Bauten werden häufig als Terrazzo Estriche hergestellt, deren Oberfläche geschliffen wird. Um die architektonischen Anforderungen an die Estrichoberfläche zu erfüllen müssen Bindemittel, Farbpigmente, Zuschläge nach Gesteinsart, Form und Korngröße sowie Oberflächenbearbeitung nach Schleiftiefe, Glanzgrad etc. aufeinander abgestimmt sein. Hierzu sind in der Regel Musterproben herzustellen.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Planung der Estriche und Erstellung der statischen Nachweise unter Ansatz der vorhandenen Lasten und baulichen Randbedingungen
  • Planung der spezifischen Detaillösungen bei Sichtestrichen
  • Definition der Gestaltungswünsche, das Aufzeigen der technischen Machbarkeit spezieller Detaillösungen sowie bei Bedarf die Kompromissfindung bei der Umsetzung
  • Erstellung und fachliche Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen
  • Gutachterliche Begleitung bei der Ausführung
  • Durchführung von Kontrollprüfungen hinsichtlich Festigkeit, Ebenheit, Strukturmängel, Rauheit etc.
  • Gutachterliche Bewertung der Ausführungsqualität im Hinblick auf das vertraglich vereinbarte Bau-Soll
  • Durchführung von Abnahmeprüfungen.