Wiederkehrende Bauwerksprüfung nach

VDI 6200

Regelmäßige Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Dauerhaftigkeit öffentlicher oder gewerblich genutzter Bauwerke

Öffentliche oder gewerblich genutzte Bauwerke (z.B. Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder, Gewerbe- und Industrieimmobilien, Einkaufszentren) sind durch die Eigentümer/Betreiber/Verfügungsberechtigten derart instand zu halten, dass die Benutzer dieser Bauwerke nicht gefährdet werden. Die diesbezüglichen rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §823 und §836 – 838.

Die Anforderungen an die regelmäßige Überprüfung der Stand- und Verkehrssicherheit sowie der Dauerhaftigkeit der oben genannten Bauwerke werden in der Richtlinie VDI 6200 („Standsicherheit von Bauwerken“) definiert. Die im Rahmen der Prüfungen durchzuführenden Begehungen dienen der Kontrolle des Zustandes in Bezug auf die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit der zu untersuchenden Bauwerke (bei Inbetriebnahme, wiederkehrend und bei baulichen Veränderungen oder bei Änderungen der Nutzung). Aus den Zustandsbeurteilungen der untersuchten Bauwerke kann sich die Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen ergeben.

Unser Spektrum im Bereich der wiederkehrenden Bauwerksprüfung umfasst u.a. die folgenden wesentlichen Leistungen:

  • Durchsicht und Auswertung der Bestandsunterlagen und der Prüfberichte vorangegangener Begehungen
  • Organisation und Durchführung der Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200 im Zuge von Ortsterminen (Inspektion oder eingehende Prüfung)
  • Analyse, Auswertung und Bewertung der Erkenntnisse aus der örtlichen Prüfung inkl. Benotung des Bauwerkszustandes, Darstellung aller Ergebnisse in einem Bericht
  • Bei Bedarf: Definition von Maßnahmen zur Instandsetzung einzelner Bauwerksteile, Kategorisierung und Priorisierung, grobe Abschätzung der zu erwartenden Kosten
  • Bei Bedarf: Zusammenstellung der Bestandsunterlagen und der vorhandenen Bauwerksdokumentation im Sinne eines Bauwerksbuches
  • Bei Bedarf: Ausarbeiten eines Instandsetzungskonzepts.

Die Umsetzung von Instandsetzungskonzepten (weiterführende Diagnostik / Bauteiluntersuchungen in geschädigten Bereichen, Instandsetzungsplanung, Ausschreibung, Begleitung der Vergabe, Bauüberwachung als ingenieurtechnische Leistungen nach HOAI) kann ebenfalls von Mitarbeiter:innen unseres Büros erbracht werden.

Qualifikationen in unserem Büro:

Die Begehungen zur Bauwerksprüfung werden von Mitarbeiter:innen unseres Büros durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen als fachkundige bzw. besonders fachkundige Person im Sinne der VDI 6200, Abschnitt 10.1.3. verfügen.