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SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV)

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung hat die Aufgabe, den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu überprüfen und zu verbessern.

Wir übernehmen diese Aufgabe für den Bauherrn bei speziellen Projekten unseres Leistungsspektrums.

Unsere Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination umfassen:

  • Koordination während der Planung der Ausführung
    • Beratung zur Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
    • Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen mit den weiteren am Projekt Beteiligten zur frühzeitigen Abstimmung
    • Übermittlung der Vorankündigung bei der Behörde
    • Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
    • Vorbereiten der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, falls wesentliche Änderungen am Bauwerk stattfinden.
  • Koordination während der Ausführung
    • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
    • Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
    • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
    • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber.

Qualifikationen in unserem Büro

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in nach BaustlellV und RAB 30