SiGeKo
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß Baustellenverordnung (BaustellV)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung hat die Aufgabe, den Sicherheits- und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu überprüfen und zu verbessern.
Wir übernehmen diese Aufgabe für den Bauherrn bei speziellen Projekten unseres Leistungsspektrums.
Unsere Leistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination umfassen:
- Koordination während der Planung der Ausführung
- Beratung zur Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen mit den weiteren am Projekt Beteiligten zur frühzeitigen Abstimmung
- Übermittlung der Vorankündigung bei der Behörde
- Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Vorbereiten der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, falls wesentliche Änderungen am Bauwerk stattfinden.
- Koordination während der Ausführung
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes
- Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
- Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
- Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber.
Qualifikationen in unserem Büro
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:in nach BaustlellV und RAB 30