Befestigungstechnik
Prüfung und Bemessung von Befestigungen
Befestigungen von Bauteilen und Objekten an anderen Bauteilen sind allgegenwärtig, sowohl bei Neubauten als auch im Bestand. Die Befestigungstechnik ist deshalb ein wesentliches, aber gleichzeitig doch spezielles Themengebiet im Bauwesen.
Befestigungsmittel für bauaufsichtlich relevante Befestigungen bedürfen einer entsprechenden Zulassung, früher in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder europäischen technischen Zulassung, heute in Form einer europäischen technischen Bewertung.
Die Anzahl und Konstruktionen der zur Verfügung stehenden zugelassenen Befestigungsmittel sind vielfältig. Trotzdem ist es oft so, dass bestehende Zulassungen für Befestigungsmittel vor allem aus wirtschaftlichen Gründen nicht jeden Anwendungsfall abdecken, für den ein Befestigungsmittel technisch geeignet ist. In solchen Fällen muss bei bauaufsichtlich relevanten Befestigungen eine bauaufsichtliche Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) erwirkt werden.
Bei der Planung von Befestigungen besteht das Problem, dass nicht nur die Tragfähigkeit des Befestigungsmittels selbst und die Lasteinleitung in ein Bauteil zu beurteilen sind, sondern auch die Frage der Lastweiterleitung im Bauteil.
Unser Ingenieurbüro bietet in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
- Planung von Befestigungen einschließlich erforderlicher Nachweisführung
- Beratung von Tragwerksplanern und Bauherrn bei der Auswahl geeigneter Befestigungsmittel und der dazugehörigen Nachweisführung
- Durchführung von Belastungsversuchen an Befestigungen, sowohl zur Ableitung der Tragfähigkeit von Befestigungen außerhalb bestehender Zulassungen als auch zum Zweck von Montagekontrollen
- Analyse und Begutachtung von Schadensfällen im Bereich Befestigungstechnik
- Erstellen von Gutachten zu Befestigungen außerhalb bestehender Zulassungen
- Beantragen und Erwirken von bauaufsichtlichen Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen (vBg) für Befestigungen ohne bestehende Zulassung.